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Hier sind die derzeit laufenden Planverfahren veröffentlicht:

Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute im Teilbereich B des Bebauungsplanes (R 18) "Drei-Eichen VI"

Große Kreisstadt Bad Waldsee
Landkreis Ravensburg

Amtliche Bekanntmachung


Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Wald-see-Bergatreute im Teilbereich B des Bebauungsplanes (R 18) "Drei-Eichen VI", Gemarkung Gaisbeuren sowie im Bereich zwischen "Durlesbach" und Sportanlagen Reute

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee – Bergatreu-te hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.02.2025 den Entwurf zur 20. Änderung des Flächennut-zungsplanes im Teilbereich B des Bebauungsplanes (R 18) "Drei Eichen VI" sowie im Bereich zwi-schen "Durlesbach" und Sportanlagen Reute mit Begründung in der Fassung vom 16.12.2024 gebil-ligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der zu ändernde Teil des Flächennutzungsplanes im Teilbereich B des Bebauungsplanes (R 18) "Drei Eichen VI" befindet sich im Südwesten des Stadtgebietes im Ortsteil "Reute", östlich angren-zend an die Bestandsbebauung im Bereich "Drei Eichen". Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Die 20. Änderung erfolgt über eine Kompensation von Wohnbauflächen (W) in Planung an andere Stelle. Diese Kompensationsfläche befindet sich südlich des "Durlesbach" entlang der "Jahnstraße" und nördlich der Sportanlagen des Ortsteiles "Reute". Der räumliche Geltungsbereich ist im abge-bildeten Lageplan dargestellt. Diese bereits als Wohnbaufläche in Planung im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche wird aus Gründen der Flächenkompensation im östlichen Bereich um den erfor-derlichen Kompensationsbedarf verringert und zukünftig als Flächen für die Landwirtschaft bzw. Ortsrandeingrünung dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 16.12.2024 und die nach Einschätzung der Ge-meinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 11.02.2025 bis 13.03.2025 im Internet
in Bad Waldsee unter www.bad-waldsee.de/buerger/de/rathaus-service/aktuelles-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Bad Waldsee
und
in Bergatreute unter www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren in der Gemeinde Bergatreute
veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 16.12.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 11.02.2025 bis 13.03.2025 im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee, (Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee, 1. Stock, Flur Baurecht) sowie im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute im Hauptamt im 1. Stock), während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öff-nungszeiten sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und in Bergatreute jeweils von Mon-tag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 16.12.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentli-chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
in Bad Waldsee unter www.bad-waldsee.de/buerger/de/rathaus-service/aktuelles-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Bad Waldsee
und
in Bergatreute unter www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren in der Gemeinde Bergatreute

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durch-geführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
    Umweltbericht in der Fassung vom 16.12.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschrei-bung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzge-biete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Pla-nung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo-gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmögli-chen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch-führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschüt-terungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung der Auswirkungen. Beschreibung ander-weitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Pla-nung.
    Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (mit Hinweisen zu geologischen und bo-denkundlichen Grundlagen, Verweis auf die ingenieurgeologische Stellungnahme im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens (R18) "Drei Eichen VI" vom 11.07.2024, zur Hyd-rogeologie, Geothermie sowie zur Nichtbetroffenheit von Bergbaugebieten), des Landes-amt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Esslingen a. N. (mit Hinweisen zum Umgang mit Denkmalfunden bei Bauarbeiten), des Landratsamtes Ravensburg, Ab-wasser (mit dem Hinweis darauf, dass für die Erschließung des Gebietes grundsätzlich die abwassertechnische Entsorgung gewährleistet sein muss), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz und Altlasten (zur notwendigen, klaren Darstellung des Gel-tungsbereiches), des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zur Notwendigkeit der Vorlage eines Umweltberichtes)
    Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zum Bebauungsplan "Drei Eichen VI" der Sieber Con-sult GmbH in der Fassung vom 19.12.2022 (zum Vorkommen geschützter Tierarten inner-halb des Plangebietes, unter Berücksichtigung des Kurzberichtes vom 05.11.2015 des Bü-ro Sieber)
    Geotechnischer Bericht zum Baugebiet "Drei Eichen VI" vom 28.11.2016 der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach (zu den Themen Geomor-phologische Situation, Baugrund: Bautechnische Beschreibung der Schichten, Boden-kennwerte und Bodenklassifizierung, Georisiken, Grundwasserverhältnisse, Durchlässig-keit der anstehenden Böden und Versickerungsmöglichkeiten, Abfallrechtliche Erstunter-suchung, Grundbautechnische Empfehlungen und baubegleitende Maßnahmen)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stel-lungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (stadtplanung@bad-waldsee.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig ab-gegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschluss-fassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Ein-wendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzei-tig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonsti-gen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


Bad Waldsee, den 06.02.2025                           

Henne
Oberbürgermeister

  

Anlagen:

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bergatreute zum Beschluss des Vorentwurfs des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbegebiet Bergatreute“

Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Bergatreute zum Beschluss des Vorentwurfs des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbegebiet Bergatreute“ 3. Änderung und 3. Erweiterung und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB 

In seiner Sitzung am 07.04.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbegebiet Bergatreute“ 3. Änderung und 3. Erweiterung mit textlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 07.04.2025 gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan und umfasst die Flurgrundstücke mit der Flurstücksnummer 873/1 und 1843/1 sowie Teilflächen der Flurstücksnummer 873, 886/1, 1767/15 und 1843 der Gemarkung Bergatreute.

Die Firma Knecht, mit Sitz am südöstlichen Ortsrand der Gemeinde Bergatreute plant die Erweiterung ihres vorhandenen Betriebs in westliche Richtung. Dafür ist eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bergatreute“ erforderlich. Unter anderem beabsichtigt die Fa. Knecht auch einen Verwaltungs- und Schulungstrakt zu errichten. In diesem soll eine Arztpraxis angesiedelt werden.
Nach Norden grenzt die Witschwender Straße an gewerbliche Nutzungen an. Im Nordwesten und Südosten befinden sich Wohnnutzungen. Nach Süden grenzen landwirtschaftliche Flächen an den Geltungsbereich an.
Planungsrechtlich liegt der östliche Bereich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ortsmitte Bergatreute“, in welchem hier entsprechend gewerbliche, eingeschränkte Gewerbefläche sowie Grünflächen festgesetzt sind. Der Ursprungsbebauungsplan stammt aus dem Jahr 1989; er wurde zwischen 1989 und 2012 insgesamt in 3 Bereichen geändert und erweitert. Der westliche Erweiterungsbereich umfasst das leerstehende Gebäude Witschwender Straße 20, welches planungsrechtlich dem Innenbereich gem. §34 BauGB zuzuordnen ist.

Nachdem das gegenständliche Vorhaben der Betriebserweiterung nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes entspricht, ist eine Änderung des Bebauungsplanes im erforderlichen Bereich notwendig. 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die neu zu überplanende Fläche bereits als gewerbliche Fläche dargestellt. Der Bebauungsplan leitet sich somit aus dem Flächennutzungsplan ab. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbegebiet Bergatreute“ 3. Änderung und 3. Erweiterung mit textlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 07.04.2025 sowie das artenschutzrechtliche Fachgutachen können auf der Homepage der Gemeinde Bergatreute (https://www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren)
im Zeitraum vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025 abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Bergatreute, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute, Zimmer Nr. 2, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:
Montag bis Freitag    8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrundeliegenden, nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften und Regelwerke können ebenso bei der Gemeinde Bergatreute während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 
Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 1 BauGB) statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Es liegen bisher (außer dem Umweltbericht) keine umweltrelevanten Informationen vor. Gemäß dem Umweltbericht sind von der Planung zusammenfassend betrachtet keine naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume betroffen. Bei den meisten Schutzgütern liegen nur geringe bis mittlere projektbedingte Auswirkungen auf die Umwelt vor.  


Gemeinde Bergatreute, den 18.04.2025

gez. Helmfried Schäfer
Bürgermeister

Anlagen:

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bergatreute zum Billigungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung "Ortsmitte", gem. §13a BauGB

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bergatreute zum Billigungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung "Ortsmitte", gem. §13a BauGB
In seiner Sitzung am 20.01.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung "Ortsmitte", gem. §13a BauGB mit textlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 20.01.2025 gebilligt und beschlossen die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.
Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 460 m² und befindet sich auf einer Teilfläche des Grundstücks 890. Der Änderungsbereich liegt in der zentralen Ortsmitte von Bergatreute zwischen der Maierhofgasse (im Norden) und der Schmidstraße (im Süden). Auf der Fläche befinden sich aktuell maßgeblich Stellplätze bzw. Verkehrs- und Grünflächen. Bauplanungsrechtlich liegt der Geltungsbereich innerhalb des bereits mehrfach geänderten innerörtlichen Bebauungsplans „Ortsmitte Bergatreute“.
Die 6. Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB behandelt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.
Ferner wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von den Verfahrensschritten zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung "Ortsmitte", gem. §13a BauGB mit den Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 20.01.2025 sowie das artenschutzrechtliche Fachgutachen können auf der Homepage der Gemeinde Bergatreute (https://www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren)

im Zeitraum vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 abgerufen werden.


Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Bergatreute, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute, Zimmer 2, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrundeliegenden, nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften und Regelwerke können ebenso bei der Gemeinde Bergatreute während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Gemeinde Bergatreute, den 24.01.2025
Bürgermeister Helmfried Schäfer

Anlagen:

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