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Hilfreiche Informationen und die passenden Formulare und Downloads dazu:
Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Infomationen, gegebenenfalls mit den entsprechenden Formularen und Downloads dazu zusammengestellt.
ASA – eBürgerdienst (Abrufen Bearbeitungs-/Versandstatus Personalausweis/Reisepass/eID-Kartenantrag
1. Abfallentsorgung
Die notwendigen Informationen zum Grünmüll, Metall, Elektroschrott und Problemstoff haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt. Was die Abfallbeseitigung, Restmüll und Biotonne anbelangt, entnehmen Sie bitte der verlinkten Seite "Abfallentsorgung".
Vorrübergehende Gaststättenbetriebe-Neue Regelung ab 01.01.2026
Vorübergehende Gaststättenbetriebe – Neue Regelungen ab 01.01.2026
Zum 01.01.2026 tritt das neue Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg (LGastG) in Kraft. Damit entfällt die bisherige gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 GastG für vorübergehende Gaststättenbetriebe aus besonderem Anlass.
An ihre Stelle tritt ein Anzeigeverfahren nach § 2 Abs. 2 LGastG.
Wann ist eine Anzeige erforderlich?
Eine Anzeige ist erforderlich, wenn im Rahmen eines besonderen Anlasses vorübergehend Speisen oder Getränke zum Verzehr angeboten werden. Als besondere Anlässe gelten beispielsweise:
- Vereinsfeste
- Dorf- und Stadtfeste
- Straßenfeste
- Jubiläumsveranstaltungen
- vergleichbare öffentliche Veranstaltungen
Was ist zu beachten?
- Eine gaststättenrechtliche Genehmigung ist nicht mehr erforderlich.
- Der vorübergehende Gaststättenbetrieb muss der Gemeinde angezeigt werden.
- Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.
- Die Gemeinde erteilt keine gaststättenrechtliche Erlaubnis mehr, sondern informiert über die geltenden rechtlichen Anforderungen und beteiligt die zuständigen Fachbehörden.
Verantwortung der Veranstalter
Auch nach Wegfall der Gestattung sind die Veranstalterinnen und Veranstalter für die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere:
- Jugendschutzrecht
- Lebensmittelhygiene und Lebensmittelrecht
- Lärm- und Immissionsschutz
- Brandschutz
- sonstige sicherheits- und ordnungsrechtliche Bestimmungen
Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die für Ihre Veranstaltung geltenden Anforderungen.
Anzeige einreichen
Die Anzeige für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb ist spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde einzureichen.
Das hierfür erforderliche Anzeigeformular können Sie direkt auf dieser Seite herunterladen. Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular fristgerecht bei der Gemeindeverwaltung ein.
Ansprechpartnerin
Für Fragen zum Anzeigeverfahren steht Ihnen Frau Bodenmüller gerne zur Verfügung:
Frau Bodenmüller
Telefon: 07527 9216-11
E-Mail: bodenmueller(@)bergatreute.de
3. Plakatieren in der Gemeinde Bergatreute-jetzt ganz einfach per E-Mail
Ab sofort können Plakatierungsanfragen für das Gemeindegebiet Bergatreute bequem und unkompliziert per E-Mail eingereicht werden.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an das Hauptamt der Gemeinde Bergatreute unter:
📧 hauptamt@bergatreute.de
Die Kosten pro Plakatierung betragen 35,00 Euro.
Wichtige Hinweise zur Plakatierung:
• Empfohlene Plakatgröße: mindestens A1 (59,4 × 84,1 cm).
Kleinere Formate sind häufig nur schwer lesbar und daher weniger geeignet.
• Tipp für eine optimale Qualität und Haltbarkeit:
Es wird empfohlen, die Plakate bereits vorab auf Hohlkammerplatten aufziehen zu lassen. Dies erhöht die Stabilität und sorgt für ein sauberes Erscheinungsbild. Entsprechende Leistungen bieten beispielsweise Online-Druckereien wie Flyeralarm oder vergleichbare Anbieter an.
• Annahme und Anbringung der Plakate:
Die Plakate werden vom Bauhof der Gemeinde Bergatreute entgegengenommen und fachgerecht aufgehängt.
• Abholung nach der Veranstaltung:
Nach Ende der Veranstaltung ist ein Termin mit dem Bauhof zu vereinbaren, damit die Plakate wieder abgeholt werden können.
• Standorte:
Routenplan mit den möglichen Plakatierungsstandorten. Routenplan und Masten
• Hinweis zu Wahlzeiten:
Während der Wahlzeiten können keine weiteren Plakatierungsanfragen entgegengenommen werden, da in diesem Zeitraum bereits eine hohe Anzahl an Anfragen von politischen Parteien besteht und die verfügbaren Plakatierungsflächen vollständig belegt sind.
Fragen?
Das Hauptamt der Gemeinde Bergatreute steht Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung:
• per E-Mail: hauptamt@bergatreute.de
• telefonisch: 07527 / 9216-18
Der Bauhof der Gemeinde Bergatreute ist erreichbar unter:
📞 07527 / 9619351
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und unterstützen Sie gerne bei Ihrer Plakatierung in Bergatreute.
4. Sonstige Rathausinformationen
5. Bürgerbus
Auskünfte zum Bürgerbus erteilt das Bürgerbüro:
Gemeindeverwaltung Bergatreute
Bürgerbüro
Ravensburger Straße 20
88368 Bergatreute
Telefon: Telefonnummer: 07527 9216-16 oder Telefonnummer: 07527 9216-19
Faxnummer: 07527 9216-13
E-Mail schreiben
Weitere Informationen zur Nutzung erhalten Sie hier.




