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Hilfreiche Informationen und die passenden Formulare und Downloads dazu:
Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Infomationen, gegebenenfalls mit den entsprechenden Formularen und Downloads dazu zusammengestellt.
1. Abfallentsorgung
Die notwendigen Informationen zum Grünmüll, Metall, Elektroschrott und Problemstoff haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt. Was die Abfallbeseitigung, Restmüll und Biotonne anbelangt, entnehmen Sie bitte der verlinkten Seite "Abfallentsorgung".
Grüngutannahme
Annahme jeden Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 10.00 bis 14.00 Uhr bei der Kläranlage in Bolanden. In den Wintermonaten von Mitte/Ende November bis Anfang/Mitte März ist die Annahmestelle geschlossen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise im Amtsblatt.
Auf die Annahmestelle dürfen nur organische Gartenabfälle, Rasenschnitt, Schnittgut von Sträuchern und Heckenschnitt gebracht werden. Das Grüngut wird bei Bedarf gehäckselt und einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Es besteht auch die Möglichkeit, das Häckselmaterial für ihren Eigengebrauch in kleineren Mengen kostenlos mitzunehmen. Um auch weiterhin eine reibungslose und kostengünstige Grüngutverwertung zu gewährleisten, bitten wir bezüglich Anlieferungsarten folgende wichtige Hinweise zu beachten:
- Mitgebrachte Behälter wie z.B. Plastiksäcke, Kartons, Plastikschnüre,... müssen wieder mitgenommen werden.
- Bodenreste und Steine vor Anlieferung entfernen. Humus ist wertvoll und kann im Garten weiterverwendet werden. Steine und Fremdkörpter stören die Weiterverwertung.
- Verboten ist die Abgabe von Wurzelstöcken, Pflanzgefäßen, Styropor,
- Metallteilen, anderen Wertstoffarten und hausmüllähnlichen Gegenständen.
Das Annahmepersonal ist angewiesen, nicht erlaubten Abfall zurückzuweisen.
Jede Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit gegen die Abfallsatzung des Landkreises dar, die mit Bußgeldern belegt werden kann. Außerdem kommt jede Verteuerung der Grüngutabfuhr letztendlich wieder auf den Gebührenzahler zurück.
Elektroschrott und Metall
Zu den Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle können ebenfalls Elektroschrott und Metall dort abgegeben werden.
Problemstoffsammlung
Einmal im Jahr findet die Problemstoffsammlung statt, bei der Problemstoffe, wie Haushalts- und Autobatterien, Leuchtstoffröhren, Chemikalien, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Holzschutz- und Pflanzenschutzmittel, Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Spraydosen abgegeben werden können.
Die Problemstoffsammlung findet dieses Jahr am Donnerstag, den 23.03.2023 von 13.30-15.30 Uhr auf dem Parkplatz beim Sportplatz statt.
Nähere Informationen zur Problemstoffsammlung erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Ravensburg unter Landkreis Ravensburg
Download PDF-Flyer zur Problemstoffsammlung 2023 (PDF-Datei)
Papierentsorgung
Nach Einstellung der monatlichen Papier-Annahme bestehen folgende Möglichkeiten
zur Entsorgung von Altpapier:
• Entsorgung über die kostenlose Papiertonne:
Jeder Haushalt/Gewerbebetrieb, der an die Restmüll-Abfuhr
des Landkreises angeschlossen ist, kann eine Papiertonne
anfordern.
Diese kann entweder über das Bürgerportal des Landkreises
Ravensburg (falls bereits ein online-Zugang beim Landkreis
genutzt wird) unter www.onlinedienste.rv.de
oder beim Bürgerbüro Telefonnummer: 0751 85-2345, Faxnummer: 0751/85-772345,
buergerbuero-ab(@)rv.de bestellt werden.
Die Leerung erfolgt alle 4 Wochen, Termine siehe Abfallkalender.
Es werden keine Kartons oder Papier, welches
neben den Tonnen abgestellt wird mitgenommen!
• Alternative Entsorgungsmöglichkeit bzw. Entsorgung
größerer Altpapier-Mengen:
Altpapier kann kostenfrei in folgenden Annahmestellen abgegeben
werden:
- Wertstoffhof Bausch Bad Waldsee-Gaisbeuren:
An der B30: Mo.-Fr. 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr, Samstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr - Wertstoff Wolfegg, Waldseer Str.:
Fr. 13.00 Uhr – 16.00 Uhr und Samstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
2. Vermietungen von gemeindlichen Einrichtungen
Die Gemeinde vermietet Räumlichkeiten der Gemeindehalle sowie die Freizeitanlage Bierkeller.
Vermietung der Räumlichkeiten in der Gemeindehalle
Die Räumlichkeiten der Gemeindehalle (Gemeindehalle, Kleiner Saal und Bürgersaal) stehen zur Vermietung zur Verfügung. Nähere Informationen und Bilder entnehmen Sie bitte der Seite "Gemeindliche Einrichtungen-Gemeindehalle Bergatreute"
Zu Terminen und Fragen wenden Sie sich bitte an das Hauptamt, Telefonnummer: 07527 9216-15, E-Mail schreiben
Vermietung Freizeitanlage Bierkeller
Für die „Freizeitanlage am Bierkeller“ gibt es eine Benutzungsordnung. Nach dem Motto „Wer zuerst kommt – mahlt zuerst“ hat derjenige das Vorrecht, der zuerst einen Benutzungsvertrag mit der Gemeindeverwaltung abgeschlossen hat. Daher wollen wir sie rechtzeitig vor Beginn der Saison daran erinnern, sich einen Termin reservieren zu lassen.
Beim Bürgermeisteramt -Hauptamt- (Telefonnummer: 07527 9216-15) können Sie erfragen, welche Termine auf der Anlage frei sind.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der verlinkten Seite.
3. Plakatierungen
Für Plakatierungen im Gemeindegebiet steht das PLAKATO-System zur Verfügung. Die Vorrichtungen sind an einzelnen Straßenlaternen der Durchgangsstraßen der Gemeinde angebracht. Zur Vorrichtung gehört der jeweilige SAFELIFT, ein Plakatrahmen mit Liftfunktion, der es ermöglicht, die Plakate direkt, ohne die vorherige Aufleimung auf Faser- oder Kunststoffplatten, in den Rahmen zu schieben.
Link zum Plakatierungssystem Plakato der Gemeinde Bergatreute
4. Sonstige Rathausinformationen
Abwassergebühren, Wasserzins und Trinkwasseranalysen
Die Gemeinde Bergatreute betreibt ihre Abwasserbeseitigung in Form eines Eigenbetriebs. Die Kläranlage befindet sich in Bolanden.
Die Wasserversorgung wird vom Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Bergatreute-Roßberg betrieben. Das Versorgungsgebiet erstreckt sich auf die gesamte Gemeinde Bergatreute sowie auf die Teilorte Roßberg, Binzen und Poppenhaus der Gemeinde Wolfegg.
Der Teilort Bolanden bezieht sein Wasser von der Gemeinde Baienfurt. Der Zweckverband bezieht einen erheblichen Teil seines Wassers aus der Haidgauer Heide. Der übrige Teil wird aus dem Pumpwerk Forst gewonnen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den jeweiligen Unterseiten zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Für die Abwassergebühren (Schmutzwasser), das Niederschlagswasser (Regenwasser) und den Wasserzins werden jeweils zum 31.03., 30.06. und 30.09. Abschlagszahlungen erhoben. Die Höhe dieser Abschlagszahlungen entnehmen Sie bitte Ihrer Abrechnung.
Die Abrechnung für das Vorjahr erfolgt zu Beginn des Folgejahres. Hierzu benötigen wir jeweils bis zum 31.12. Ihren aktuellen Wasserzählerstand. Ansonsten muss der Zählerstand für die Abrechnung geschätzt werden.
Ansprechpartner für alle Fragen der Verbrauchsabrechnung ist Frau Kneer, Telefon: Telefonnummer: 07527 9216-17 oder E-Mail.
Nähere Informationen zu den aktuellen Tarifen und Gebühren entnehmen Sie bitte der Seite "Steuern & Gebühren".
Mitteilungsblatt
Das Mitteilungsblatt ist das alleinige Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Bergatreute. Darin werden alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten veröffentlicht. Das Mitteilungsblatt erscheint wöchentlich freitags.
Weitere Informationen zum Bezug des Mitteilungsblattes erhalten Sie hier.
Gutachterausschuss und Bodenrichtwerte
Informationen zu den Bodenrichtwerten finden Sie hier als PDF-Download:
Gesplittete Abwassergebühr
Die Gemeinde Bergatreute hat die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010 eingeführt. Bauherren und sonstige Interessenten können sich über die Downloads informieren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Die aktuellen Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Seite "Steuern & Gebühren".
Ansprechpartner: Frau Fleischer Telefonnummer: 07527 9600950 oder E-Mail schreiben
Grundsteuer
Der Steuermessbescheid wird vom Finanzamt Ravensburg festgelegt. Auf dessen Grundlage erlässt die Gemeinde Bergatreute den Grundsteuerbescheid.
Die Hebesätze sind, wie folgt, festgesetzt:
Für die Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.H.,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.H.
der Steuermessbeträge.
Die Grundsteuer ist jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig. Hierzu ergeben KEINE GESONDERTEN BESCHEIDE. Die Grundsteuer wird zu Beginn eines jeden Jahres öffentlich bekanntgemacht.
Es besteht die Möglichkeit Jahreszahlung für die Grundsteuer zu vereinbaren. Dies muss jedoch bis zum 30.11. des Vorjahres mit dem entsprechenden Formular bei der Gemeinde beantragt werden. Fälligkeitstermin ist hier jeweils der 01.07. eines Kalenderjahres in voller Höhe der jährlichen Steuerschuld.
Sollten sich Änderungen durch Kauf/Verkauf ergeben, ergeht hierzu ein Bescheid, nachdem der Gemeinde die Änderung seitens des Finanzamtes mitgeteilt wurde. Eigentumswechsel werden stets zum 01.01. eines Jahres durchgeführt. Sollten unterjährige Käufe/Verkäufe vollzogen werden, ist dies privatrechtlich im Kaufvertrag zu regeln, wer die laufenden Grundsteuern bezahlt.
Auskünfte zur Grundsteuer erteilt Ihnen Frau Heilig Telefonnummer: 07527 9216-16 oder E-Mail.
Hundesteuer
Die Hundesteuer für einen Hund im Gemeindegebiet beträgt 90,00 €/Jahr. Jeder weitere Hund kostet 135 €. Wird der Hund unterjährig an-/abgemeldet, so wird die Steuer nach den verbleibenden Monaten des Jahres berechnet. Jeder weitere Hund kostet ebenfalls 135,00€/Jahr. Meldepflichtig sind alle Hunde, die über 3 Monate alt sind. Mit der Anmeldung des Hundes erhalten Sie die Hundesteuermarke, die für Sie als Nachweis für die Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde dient.
Die Hundesteuer für einen Kampfhund beträgt 600,00 €/Jahr.
Weitere Auskünfte zur Hundesteuer erteilt Ihnen Frau Heilig Telefonnummer: 07527 9216-16 oder E-Mail schreiben.
Schülerbeförderung zur Gemeinschaftsschule Bergatreute-Bildungswerkstatt
Der Schulbus fährt die Teilorte Gambach, Engenreute, Gwigg, Ober- und Unterstocken und Giesenweiler an. Fahrkarten für Kindergartenkinder und Schüler unterliegen dem jeweils gültigen Bodotarif der Zone 1. Die Fahrkarten sind beim Busfahrer zu kaufen.
Die Teilorte Sommers, Abetsweiler, Engetweiler, Furt, Furtmühle werden ebenfalls vom Schulbus angefahren. Die Höhe der Eigenanteile für die Fahrkarten richten sich nach der Satzung des Landkreises. Die monatlichen Eigenanteile erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Schule. Sollten Sie mindestens drei Kinder haben, die über dieses sog. Listenverfahren Fahrkarten beziehen, kann eine Befreiung ab dem dritten Kind für das Kind mit dem niedrigsten Eigenanteil erfolgen. Der Fahrkartenverkauf erfolgt nur gegen Barzahlung oder Abbuchung. Für bedürftige Familien werden nach den gesetzlichen Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets Schülerbeförderungskosten für alle Kinder der Familie erstattet (ein Eigenanteilserlass nach der Kostenerstattungssatzung für das 3. Kind und weitere Kinder ist in diesen Fällen daher nicht möglich). Auskünfte hierzu gibt das Job-Center. Zur Anmeldung (Bestellschein) und Fragen steht Ihnen das Schulsekretariat unter Telefonnummer: 07527 960380 zur Verfügung.
Für den Teilort Bolanden ist derzeit eine Kleinbusverbindung eingerichtet. Diese ist primär für Schulkinder aus Bolanden ausgelegt. Es besteht kein Anspruch auf Beförderung! Sofern freie Plätze vorhanden sind, können auch Kindergartenkinder für 25,00 €/Monat damit befördert werden. Der Fahrpreis für die Schüler richtet sich nach dem jeweils gültigen Bodotarif der Zone 1.
Zur Anmeldung für den Kleinbus Bolanden und zu Fragen steht Ihnen Frau Kneer von der Gemeindeverwaltung unter Telefon Telefonnummer: 07527 9216-17 oder E-Mail zur Verfügung. Der Fahrkartenverkauf erfolgt nur gegen Barzahlung oder Abbuchung.
5. Bürgerbus
Auskünfte zum Bürgerbus erteilt das Bürgerbüro:
Gemeindeverwaltung Bergatreute
Bürgerbüro
Ravensburger Straße 20
88368 Bergatreute
Telefon: Telefonnummer: 07527 9216-16 oder Telefonnummer: 07527 9216-19
Faxnummer: 07527 9216-13
E-Mail schreiben
Weitere Informationen zur Nutzung erhalten Sie hier.