Hauptbereich
Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Bergatreute-Roßberg stellt sich vor:
Der Zweckverband „Wasserversorgungsgruppe Bergatreute-Roßberg“ mit Sitz in Bergatreute wendet die Eigenbetriebsverordnung (EigVO) aufgrund von § 11 der Verbandssatzung an. Seine Aufgabe ist es, die Bevölkerung von Bergatreute sowie der Ortsteile Roßberg, Binzen und Poppenhaus der Gemeinde Wolfegg mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen. Der Zweckverband erstrebt gemäß § 1 Abs. 3 der Verbandssatzung keinen Gewinn.
Verbandssatzung und Aufgabe:
Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Bergatreute-Roßberg wurde durch Verbandssatzung vom 07.11.1928 gegründet. Er hatte die Aufgabe, Teile der Gemeinden Bergatreute und Wolfegg mit Wasser zu versorgen. Die Verbandssatzung wurde im Laufe der Jahre mehrmals dem geltenden Recht angepasst und neu gefasst, letztmals am 15.05.2000. Bezüglich der Gemeinde Bergatreute wurde damals die Zuständigkeit des Verbandes auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnt; bei der Gemeinde Wolfegg verblieb es bei den Teilorten Binzen, Roßberg und Poppenhaus.
Der Verband wird als öffentliche Wasserversorgung betrieben, d. h., er erhebt von seinen Mitgliedern keine Umlagen, sondern erzielt seine Einnahmen aufgrund der Wasserversorgungssatzung über den Wasserzins und die Wasserversorgungsbeiträge direkt von den Wasserabnehmern. Die Rechnungsführung erfolgt aufgrund der Verbandssatzung nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes.
Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende.
Bezüglich der Verwaltung bedient sich der Verband zur Wahrnehmung seiner Aufgaben neben den eigenen Bediensteten geeigneter Bediensteter und der sächlichen Verwaltungsmittel der Gemeinde Bergatreute.