Hauptbereich
Der Gemeinderat ist das „Hauptorgan der Gemeinde“ (§ 24,1 Satz 1 der GemO). Er ist die politische Vertretung der Bürgerschaft, die die „Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde festlegt (…) und über alle Angelegenheiten der Gemeinde [entscheidet], soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist“ (§ 24,1 Satz 2, GemO).
Dem Gemeinderat obliegt zudem die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Die wichtigsten Rechte des Gemeinderates sind:
- das Satzungsrecht (das „Gesetzgebungsrecht“ der Gemeinde);
- das Etatrecht;
- die Planungshoheit;
- die Personalhoheit (die Einstellung von Gemeindebediensteten).
Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt in Baden-Württemberg fünf Jahre. Die Gemeinderätinnen und -räte werden im Rahmen der Kommunalwahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gewählt. Die Zahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Gemeinderäte gehen ihrer Aufgabe ehrenamtlich nach, erhalten jedoch eine Aufwandsentschädigung.
Der Gemeinderat von Bergatreute 2024-2029
Der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute besteht aus dem Bürgermeister Helmfried Schäfer als Vorsitzenden und 12 gewählten Mitgliedern. Die Wahl des Gemeinderates fand am 09.06.2024 statt.
Die Stellvertreter des Bürgermeisters:
- 1. Stellvertreter: Johann Rupp
- 2. Stellvertreter: Roland Hepp
- 3. Stellvertreter: Dr. Sabine Ast
Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der „Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee – Bergatreute“:
- Ordentliches Mitglied A: Dr. Sabine Ast
Stellvertreter: Johann Rupp - Ordentliches Mitglied B: Christian Mark
Stellvertreter: Elke Müller - Ordentliches Mitglied C: Klaus Wäscher
Stellvertreter: Andreas Hardtmann
Vertreter im Kindergartenausschuss:
- Martin Manz
Stellvertreter: Stefan Rösch - Katrin Ziegler
Stellvertreter: Andreas Hardtmann - Berno Hilzensauer
Stellvertreter: Dr. Sabine Ast
Verkehrsschau:
Elke Müller und Klaus Wäscher
Dialoggruppe Windkraft:
Martin Manz