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Grund- und Gewerbesteuerzahlungstermin 15.02.
Artikel vom 19.02.2018
Grundsteuertermin zum 15.02.
Grundsteuerzahlungstermin 15.02.
Zum 15.02. wird die 1. Rate der Grundsteuer für das laufende Jahr zur Zahlung fällig. Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir, den Fälligkeitstermin einzuhalten. Soweit Abbuchungsermächtigung erteilt wurde, erfolgt der termingerechte Bankeinzug.