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Luftrechtliche Aufstiegserlaubnis für Feuerwerke
Möchten Sie bei einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer Hochzeit ein Feuerwerk abbrennen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen.
Voraussetzungen
Es gibt zwei Fälle, in denen beim Abbrennen von Feuerwerken eine Erlaubnis erforderlich ist:
- In einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist es verboten, Feuerwerke aufsteigen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie eine Ausnahmeerlaubnis bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragen.
- Der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, wenn sie mehr als 300 Meter aufsteigen, ist verboten und Bedarf einer Erlaubnis durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
Verfahrensablauf
Sie können mit dem Online Antrag eine Aufstiegserlaubnis beantragen.
Fristen
Mindestens zwei Wochen vor Aufstieg des Feuerwerks.
Unterlagen
Abbrennanzeige der jeweiligen Gemeinde.
Kosten
Für eine Ausnahmeerlaubnis beträgt die Gebühr 60 Euro.
Bearbeitungsdauer
In der Regel zwei Wochen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 04.05.2020 freigegeben.